NUR FÜR JAHRESKARTENFISCHER
Die obere Grenze befindet sich parallel an der Stelle, an der sich der Schwemmbach mit der Mattighofener Bundesstraße in Furth kreuzt.
Die untere Grenze bildet die Einmündung in den Schwemmbach in Uttendorf.
Dieser Abschnitt ist mit Schildern gekennzeichnet.
Gefischt werden darf hier nur mit einer Fliegenrute mit künstlicher Fliege ohne Widerhaken.
Fangzeit: ganzjährig
Tagesausfang: 1 Fisch
Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm
Mindestmaß und Schonzeit
laut OÖ Fischereigesetz.
Nach Entnahme eines Fisches
muß das Angeln eingestellt werden.
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
- Fischerkarte
- Jahresfischerkarte (früheres Lizenzbuch)
- Tageskarte
- Ausfang
vorzuweisen.
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Es ist größte Sorgfalt auf die Reinhaltung
unserer Gewässer zu legen!